06.02.2018

Besuch beim Amtsgericht in Borken

Am Montag, den 15.Januar 2018, begab sich der Politik-Wirtschaft-Kurs der Jahrgangsstufe 9 von Herrn Elfering auf eine Exkursion zum Amtsgericht Borken. Diese Exkursion fand im Zusammenhang mit dem Unterrichtsthema „Gerechtigkeit und Justiz“ statt, welches zuvor ausreichend im Unterricht behandelt wurde.

Am Morgen, vor Beginn der ersten Schulstunde, trafen sich einige Schüler und Schülerinnen am Busbahnhof des Gymnasiums Maria Veen. Denn von dort aus fuhren die SchülerInnen mit dem Linienbus R74 über Reken und Heiden nach Borken. Einige der SchülerInnen stiegen in den jeweiligen Ortschaften, die zugleich auch meist deren Wohnorte waren, ein. Um circa 8.20 Uhr traf letztendlich der Bus am Busbahnhof in Borken ein. Der bis dahin noch nicht vollständige Kurs wartete anschließend auf die restlichen MitschülerInnen, die mit dem Zug nach Borken fuhren. Der mit knapp 30 Schülerinnen und Schülern vollständige Kurs lief mit dem Fachlehrer zum Amtsgericht, welches direkt hinter dem Busbahnhof liegt.

Nach einer Sicherheitskontrolle und einer kurzen Wartezeit wurde der PoWi-Kurs in den Verhandlungsaal gebeten. Auf der Tagesordnung standen insgesamt vier Verhandlungen - alle mit dem gleichen Richter und dem gleichen Staatsanwalt. Die Schüler und Schülerinnen teilten sich untereinander auf und schrieben die wichtigsten Aspekte aus den Verhandlungen mit.

Um 9:00 Uhr begann die erste Verhandlung. Dem Angeklagten wurde das Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen. Er sei zweimal ohne Fahrerlaubnis mit einem Kraftfahrzeug ohne gültige Zulassung gefahren, so hieß es in der Anklageschrift. Der Angeklagte gab dies in der Beweisaufnahme ohne Umstände zu und begründete dies damit, dass er seine kranke Mutter besuchen wollte. Der Angeklagte wurde zu einer geringen Freiheitsstrafe verurteilt, die trotz seiner Vorstrafen zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Um circa 9:40 Uhr begann die zweite Verhandlung. In der Anklageschrift wurde dem Angeklagten ebenfalls das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu Last gelegt. Auch hier gab der Angeklagte die Tat zu. Aufgrund seines schlechten polizeilichen Führungszeugnisses sowie seiner Straftat bekam er eine Bewährungsstrafe, die ihm offenbar sogar lieber war als eine Geldstrafe.

Um kurz nach Zehn begann die dritte Verhandlung. Hierbei ging es um einen jungen Erwachsenen, dem schwere Körperverletzung vorgeworfen wurde. Er habe seine Freundin nach einem Streit heftig gewürgt, sodass sie keine Luft mehr bekommen hätte, so hieß ein Teil der Aussage des Opfers. Der Angeklagte stellte souverän sein Empfinden der „Tat“ vor. Überzeugend und sachlich sagte er aus und verteidigte sich selbst. Seine Ex-Freundin widersprach diesem in ihrer Zeugenaussage und erschien den meisten von uns nicht glaubwürdig. Nachdem sie auf die Rückfragen des Richters mehrfach keine plausible Antwort geben konnte, sprach das Gericht den Angeklagten aus Mangel an Beweisen frei.

Eigentlich sollte die vierte und letzte Verhandlung um 11:00 Uhr stattfinden. Da aber der Angeklagte zu dem Zeitpunkt nicht erschien, verschob der Richter diese um eine halbe Stunde. In dieser Zeit hatten die SchülerInnen die Möglichkeit, dem Richter und dem recht jungen Staatsanwalt Fragen zu stellen. Dieses waren Fragen, die von den besten Erlebnissen über die persönlichen Verhältnisse bis hin zu einer kurzen Rechtsberatung reichten.

Um 12 Uhr erschien der Angeklagte immer noch nicht. Also forderte der Verteidiger, die Verhandlung ohne den Angeklagten durchzuführen. Dem Angeklagten wurde Betrug vorgeworfen. Er hätte sich bei seinem Auftraggeber, einem Bauunternehmer, Geld geliehen, das er für seine Arbeiten benötigte, und dieses absichtlich nicht zurückgezahlt sowie die Arbeiten nicht zu Ende geführt, so hieß in kurzer Form in der Aussage des Klägers. Jedoch wurde auch diese Verhandlung aus Mangel an Beweisen eingestellt, da dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er von vornherein geplant habe, das geliehene Geld nicht zurückzuzahlen.

Um kurz vor 13 Uhr verließ der PoWi-Kurs das Gericht. Nach einem Mittagessen beim gegenüberliegenden Fastfood-Restaurant „McDonald's“ fuhren die Schüler und Schülerinnen nun selbständig nach Hause. Und somit endete um kurz vor zwei Uhr die Exkursion zum Amtsgericht nach Borken.

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Denis Schmidt (9. Klasse)


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