25.01.2023

Informationen des Schulministeriums zu Corona

Hinweise zu Regelungen und Maßnahmen angesichts der aktuellen Entwicklungen.

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern / Erziehungsberechtigte,

zum 01.02.2023 gibt es leicht veränderte bzw. entfallende Regelungen zum Umgang mit Corona-Erkrankungen, Testen und Mund-Nase-Bedeckungen.

Die Begründungen dafür finden Sie in den verlinkten Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW. Wir als Schule weisen auf die Bedeutung der zwei folgenden Prinzipien, die dort auch betont werden, speziell hin:

  • Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Wir vertrauen hier auf Ihre Eigenverantwortung und gehen davon aus, dass Ihre Kinder - wie schon immer - nur gesund die Schule besuchen.
  • Auch wenn es keine häusliche Quarantänepflicht mehr gibt, empfehlen wir positiv getesteten Personen dringend, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

→ Links zum Brief an die Eltern und Erziehungsberechtigte sowie zum Brief an volljährige Schülerinnen und Schüler 

 

Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen

Sigrid Kliem


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